Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument, das festlegt, wie eine Person im Falle einer schweren Erkrankung oder einer medizinischen Notlage behandelt werden möchte, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihre Wünsche selbst zu äußern. Die Beratung zur Patientenverfügung hilft dem Patienten, seine Wünsche hinsichtlich medizinischer Behandlungen und Eingriffe klar und verbindlich zu formulieren. Dies gibt den Angehörigen und Ärzten Orientierung, wenn die betreffende Person aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen.
Ziele der Beratung zur Patientenverfügung
- Wahrung der Selbstbestimmung:
Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass der Wille des Patienten respektiert wird, auch wenn er nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche verbal auszudrücken. Dies gewährleistet eine Entscheidung auf Grundlage der eigenen Vorstellungen und Werte. - Vermeidung unnötiger medizinischer Eingriffe:
Durch eine klare Festlegung der Wünsche können unnötige oder unerwünschte medizinische Behandlungen vermieden werden. Das betrifft beispielsweise die Anwendung von lebenserhaltenden Maßnahmen wie Beatmung oder künstlicher Ernährung. - Entlastung von Angehörigen und Ärzten:
Eine Patientenverfügung gibt den Angehörigen und medizinischem Personal klare Anweisungen, wie im Ernstfall vorzugehen ist. Sie hilft, schwierige Entscheidungen zu treffen und mögliche Konflikte zwischen den Wünschen des Patienten und den Vorstellungen der Familie zu vermeiden. - Rechtliche Absicherung:
Das Dokument ist rechtlich bindend, wodurch die Ärzte verpflichtet sind, den in der Patientenverfügung festgelegten Willen des Patienten zu befolgen. Dies gibt sowohl dem Patienten als auch den Angehörigen und Ärzten rechtliche Klarheit und Sicherheit.
Inhalt einer Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung werden verschiedene Aspekte der medizinischen Behandlung im Falle einer schweren Erkrankung oder Verletzung festgelegt. Zu den wichtigsten Punkten gehören:
- Lebenserhaltende Maßnahmen:
Der Patient kann entscheiden, ob er im Falle eines irreversiblen Koma, einer schweren Hirnschädigung oder einer unheilbaren Krankheit auf lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder Herz-Lungen-Wiederbelebung bestehen möchte oder ob er diese abgelehnt. - Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr:
In der Verfügung kann festgelegt werden, ob der Patient in einer Situation, in der er nicht mehr in der Lage ist, selbst zu essen oder zu trinken, eine künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr wünscht oder ablehnt. - Palliativmedizin:
Der Patient kann angeben, ob er in einem fortgeschrittenen Stadium einer unheilbaren Krankheit eine palliative Behandlung möchte, um die Symptome zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern, auch wenn dies den Lebenszeitraum verkürzt. - Organspende:
Eine Patientenverfügung kann auch die Entscheidung zur Organspende regeln, sowohl zu Lebzeiten als auch im Falle des Todes. - Verzicht auf bestimmte Behandlungen:
Der Patient kann festlegen, welche medizinischen Maßnahmen er in bestimmten Situationen ablehnt, wie etwa Operationen oder intensive Intensivbehandlungen. - Betreuung und Pflege:
Es können Wünsche hinsichtlich der Art der Betreuung und Pflege im Falle einer schweren Erkrankung oder im hohen Alter geäußert werden.
Wichtigkeit der Beratung
Die Beratung zur Patientenverfügung ermöglicht es dem Patienten, sich mit den verschiedenen Möglichkeiten auseinanderzusetzen und informierte Entscheidungen zu treffen. Dies ist besonders wichtig, da viele Menschen nicht wissen, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall zur Verfügung stehen oder welche Auswirkungen diese haben können.
- Klarheit über medizinische Begriffe:
Oft gibt es rechtliche und medizinische Begriffe, die für den Laien schwer verständlich sind. Die Beratung hilft, diese Begriffe zu klären und sicherzustellen, dass der Patient die Konsequenzen seiner Entscheidungen vollständig versteht. - Anpassung an persönliche Wünsche und Werte:
Jeder Mensch hat individuelle Vorstellungen darüber, wie er im Falle einer schweren Erkrankung behandelt werden möchte. Die Beratung hilft, diese Wünsche klar zu formulieren und in das Dokument zu integrieren. - Berücksichtigung individueller Lebenssituation:
In der Beratung wird auch die persönliche Lebenssituation des Patienten berücksichtigt, z.B. ob er bereits schwer erkrankt ist oder in welchem Alter er sich befindet, um die Entscheidungen an seine individuellen Bedürfnisse und Wünsche anzupassen. - Beratung zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung:
Häufig wird die Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung erstellt. Diese ergänzenden Dokumente regeln, wer im Falle der Geschäftsunfähigkeit des Patienten Entscheidungen für ihn treffen darf und wie der rechtliche Rahmen für die Betreuung aussieht.
Rechtliche Aspekte der Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist in Deutschland rechtlich verbindlich, wenn sie bestimmten Voraussetzungen entspricht. Sie muss eigenhändig unterschrieben und im besten Fall datiert werden. Wichtig ist auch, dass die Verfügung regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert wird, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen des Patienten entspricht.
- Verbindlichkeit:
Ärzte sind verpflichtet, die in der Patientenverfügung festgelegten Wünsche zu respektieren, solange diese rechtlich und medizinisch nachvollziehbar sind. Einzige Ausnahme ist, wenn die Verfügung im Widerspruch zu medizinischen Standards steht. - Dokumentation und Aufbewahrung:
Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung bei einem vertrauenswürdigen Angehörigen oder dem Hausarzt zu hinterlegen, um sicherzustellen, dass sie im Notfall schnell verfügbar ist.
Fazit
Die Beratung zur Patientenverfügung ist ein unverzichtbarer Schritt für Menschen, die ihre medizinischen Wünsche und Vorstellungen für den Fall einer schweren Krankheit oder Verletzung klar und verbindlich festlegen möchten. Sie trägt dazu bei, die Selbstbestimmung des Patienten zu wahren, unnötige Belastungen zu vermeiden und den Angehörigen sowie den behandelnden Ärzten klare Anweisungen zu geben.